1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für alle Beziehungen zwischen der TGM Thorsten Golks Managementberatung (im weiteren: TGM) und dem dienstberechtigten Kunden Anwendung; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Es gelten ausschließlich diese AGB. Wird der Auftrag vom Kunden abweichend von diesen Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur diese AGB, selbst wenn die TGM nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der TGM schriftlich anerkannt worden sind.


2. Vertragsschluss

2.1. 
Die auf der Website von der TGM aufgeführten Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die TGM ein Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt.

2.2. 
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie durch die TGM schriftlich, in Textform oder online bestätigt werden. Auch die Aufhebung dieser Formvorschrift bedarf der vorgenannten Form.

2.3. 
Der Kunde benennt der TGM bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde der TGM keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zur TGM jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.


3. Pflichten des Kunden

3.1. 
Der Kunde verpflichtet sich, der TGM eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zur Verfügung zu stellen bzw. an der gemeinsamen Erarbeitung eines solchen Profils vor Aufnahme der Tätigkeit von der TGM konstruktiv mitzuwirken. Profiländerungen, die den Suchansatz beeinflussen, hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragskonditionen sind ggf. angemessen anzupassen, wenn die TGM die Modifikation akzeptiert.

3.2. 
Der Kunde verpflichtet sich, die TGM unverzüglich zu informieren, sobald ein von der TGM vermittelter Kandidat die Tätigkeit beim Kunden aufnimmt. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der TGM unverzüglich mitzuteilen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information unverzüglich nach Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Kandidaten der TGM zu übermitteln.


4. Leistungen der TGM

4.1. 
Projektumfang, Art der Dienstleistung, Projektlaufzeit, Kostenregelungen und Fälligkeiten regelt grundsätzlich im einzelnen die Auftragsbestätigung der TGM.

4.2. 
Die TGM erbringt ihre Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.

4.3. 
Der Kunde kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen im Prospekt und auf der Homepage der TGM informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm vorab individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Projekten gilt die jeweils vereinbarte Konzeption.


5. Honorar

5.1. 
Das Honorar richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Höhe.

5.2. 
Fehlt eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, gilt:

5.2.1. 
Berater-Reisekosten werden so gering wie möglich gehalten. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt die Erstattung nach Aufwand ohne Aufschlag. Bei Inanspruchnahme eines Pkw werden 0,80 €/angefangenen Km-Fahrtstrecke berechnet. Für Parkkosten, Übernachtungen und Verpflegungen erfolgt die Erstattung nach Aufwand ohne Aufschlag.

5.2.2. 
Reisekosten des Bewerbers sind ohne Aufschlag zu erstatten. Diese werden von der TGM geprüft, zusammengestellt und weiterberechnet. Nach Möglichkeit erfolgt eine direkte Tragung dieser Kosten durch den Kunden.

5.2.3. 
Bei Suchaufträgen im internationalen Markt wird ein Honoraraufschlag von 25 % berechnet.

5.2.5. 
Wenn der Kunde mit einem durch die TGM vorgestellten bzw. bekannt gemachten Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, Vereinbarung als freier Mitarbeiter, Honorarvereinbarung, etc.) für eine profilfremde Position oder eine zusätzliche Position gleichen Profils abschließt, wird durch die TGM ein zusätzliches Honorar von 50 % des ursprünglich kalkulierten Projekthonorars in Rechnung gestellt.

5.2.6. 
Anzeigen und sonstige Werbungskosten werden nach Aufwand ohne Aufschlag berechnet.

5.3. 
Sämtliche Vergütungen verstehen sich Netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4. 
Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Skonto zur Zahlung fällig.

5.5. 
Der Kunde darf gegen Forderungen der TGM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


6. Erfüllung des Vertrags

6.1. 
Der Personalsuchauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Kunden und einem durch die TGM vermittelten Kandidaten zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Honorarvertrag, freie Mitarbeiter etc.) gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Vertragsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis beginnt. Stellt der Kunde einen Kandidaten ein, ohne die TGM davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar gleichwohl in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Unterlagen des Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Vertragsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen der TGM zustande gekommen ist.

6.2. 
Der zwischen dem Kunden und der TGM abgeschlossene Beratungsvertrag ist beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. Ist jedoch eine bestimmte (Mindest-) Vertragsdauer vereinbart, ist bis zu deren Ablauf eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6.3. 
Wird ein Auftrag vor Abschluss beendet, wird der TGM der Aufwand ggf. anteilig gezahlt. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist maßgeblich der Projektstand im Zeitpunkt der Auftragsbeendigung; bis dahin fällig gewordene Raten sind zu zahlen. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Veröffentlichungs- und sonstige Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

6.4. 
Die TGM gibt bei allen Personalsuchdienstleistungen eine einmalige Garantie für eine Wiederholungssuche zur Neubesetzung der Position durch die TGM, ohne dass erneut ein Honorar zu zahlen wäre. Die Garantie gilt für den Fall, dass das begründete Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kandidaten durch Kündigung des Kunden beendet wird. Mangels abweichender individualvertraglicher Vereinbarung werden nur Fälle erfasst, in denen die Kündigung binnen 36 Monaten ab Vertragsschluss zwischen dem Kandidaten und dem Kunden erfolgt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kündigungserklärung. Umfang und Inhalt der Wiederholungssuche richten sich nach dem ursprünglichen Dienstleistungsauftrag.

Für die Wiederholungssuche anfallende Aufwendungen (Anzeigen, Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung etc.) werden nach Aufwand ohne Aufschlag berechnet. Die Berechnung der Sekretariats- und Telefonpauschale richtet sich nach dem Inhalt des ursprünglichen Dienstleistungsvertrages. Für Direktansprachekosten berechnet die TGM eine einmalige Pauschale je Auftrag und Wiederholungssuche von 3.500,00 €.


7. Gewährleistung und Haftung

7.1. 
Die TGM haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Kandidat in Auslegung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens des Kandidaten sowie seitens des Kunden gegenüber der TGM schließen eine Haftung der TGM aus. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.

Im übrigen haftet die TGM für Schäden, die durch die TGM oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TGM nur auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf den Betrag des vertraglichen vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Soweit eine Versicherung der TGM einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch auf die Versicherungsleistung begrenzt.

Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.


8. Urheberrechte

Sämtliche Publikationen, insbesondere Konzepte, Unterlagen, Prospekte, Annoncenentwürfe etc. der TGM und ihrer Mitarbeiter sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für etwaige Ton- oder Bildaufzeichnungen. Der Kunde ist berechtigt, diese im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, solche Unterlagen oder Daten an Dritte weiterzugeben oder für Dritte – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – zu vervielfältigen.


9. Datenschutz, Vertraulichkeit

9.1. 
Bewerberdossiers, die dem Kunden durch die TGM zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Dossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch bzw. spätestens nach Projektbeendigung unverzüglich zurückzureichen. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch – ausgenommen solcher von Unterlagen eines Bewerbers, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde – ist untersagt.

9.2. 
Die TGM holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung durch den Bewerber versagt, besteht kundenseitig kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.

9.3. 
Dem Kunden ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der TGM gespeichert werden. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der TGM nicht an Dritte weitergegeben.

9.4. 
Die TGM verpflichtet sich, alle Unternehmensangaben, Interna, insbesondere Geschäftsstrukturen, Marktpläne, Zukunftsentwicklungen und wettbewerbsrelevante Daten und Fakten vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter der TGM sind in diesem Sinne verpflichtet. Die Abwicklung des Beratungsprojekts wird mit größtmöglicher Diskretion gegenüber unbeteiligten Dritten – auch im Hause des Kunden – durchgeführt. Gutachten und Informationen über Kandidaten sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder an Betroffene ist unzulässig. Die TGM sichert jedem Bewerber die diskrete vertrauliche Behandlung des Bewerbungsvorganges zu. Referenzeinholungen beim gegenwärtigen Arbeitgeber oder Auftraggeber des Kandidaten sind ohne Zustimmung des Kandidaten unzulässig.

9.5. 
Die Verpflichtung der TGM zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind, besteht, sofern nicht dringende berechtigte Interessen der TGM entgegenstehen. Hierzu zählt insbesondere auch die Durchsetzung eigener Honorarforderungen.


10. Sonstige Bestimmungen

10.1. 
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. 
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der TGM in Timmendorfer Strand. Bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Flensburg als Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt der TGM vorbehalten, den Kunden an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.

10.3. 
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung des Vertragszweckes und der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Gleiches gilt, soweit eine Vertragslücke offenbar werden sollte.

10.4. 
Alle Formulierungen im Zusammenhang mit jeglichen Dokumenten/Texten, die von der TGM erstellt wurden bzw. werden, beziehen sich gleichermaßen auf das männliche und das weibliche Geschlecht.